• Gesetzlich: Das Gesetz sieht keinen automatischen Vergütungsanspruch vor
• Vertraglich: Eine angemessene Vergütung kann jedoch vertraglich vereinbart werden
• Auslagen: Anspruch auf Ersatz notwendiger Aufwendungen besteht kraft Gesetzes
• Nachweis: Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, Aufwendungen nachzuweisen
• Entnahme: Auslagen dürfen aus dem Vermögen des Vollmachtgebers entnommen werden